Geheimhaltungsvereinbarung


Geheimhaltungsvereinbarung TU Wien - TUWEL

Alle Informationen, insbesondere Bewertungen, Noten, Feedbacks oder Abschlüsse von Studierenden (z.B. in Aufgaben, Tests, Lektionen etc.), die durch die Bearbeitung von TUWEL-Kursen offengelegt werden, unterliegen der Geheimhaltung. Diese Geheimhaltungspflicht bedeutet insbesondere, dass die offengelegten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung der_s betroffenen Studierenden nicht an Dritte weitergegeben werden darf.