Erklärung zur Barrierefreiheit für die E-Learning-Plattform TUWEL
Erklärung zur Barrierefreiheit für die E-Learning-Plattform TUWEL
Die Technische Universität Wien ist bemüht, Ihre Website und digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Lernplattform Moodle, erreichbar unter folgender Subdomain: https://tuwel.tuwien.ac.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die eingesetzte Lernplattform Moodle ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.
Details zum Konformitätsgrad der einzelnen WCAG 2.1 AA-Kriterien sind im Voluntary Product Accessibility Template - VPAT - auf der Website von Moodle veröffentlicht.
Moodle hat 2023 ein Zertifikat für Barrierefreiheit in Gold durch den australischen Zertifikatsanbieter ADWebkey erhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Bekannte Barrierefreiheitsprobleme in Moodle sind auf einem öffentlich zugänglichen Tracking System der Moodle Website einsehbar.
- Laut VPAT von Moodle sind Übungsmodule, die Drag und Drop erfordern, nicht barrierefrei.
- Abgesehen von jeweils eingesetzten Modulen hängt die Barrierefreiheit einerseits von verwendeten Themes, Settings und Anpassungen ab, andererseits auch von individuell durch Lehrende oder Studierende erstellten Inhalten.
- TUWEL spezifische Mängel:
- Links im Fließtext sind nicht unterstrichen (1.4.1 Benutzung von Farbe)
- Die Systemsprache für Moodle kann auf Englisch umgeschalten werden. Im Inhaltsbereich kommt es dadurch aber zu gemischtsprachigem Inhalt, für den die für Screenreader wichtige Sprachauszeichnung fehlt (3.1.2 Sprache von Teilen).
b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
- Inhalte von Lehrenden und Studierenden entsprechen vielfach noch nicht den Konformitätsbestimmungen für Barrierefreiheit. Lehrende und Studierende sind aber angehalten, ihre Inhalte in Zukunft barriereärmer zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft z.B. den korrekten Einsatz und Export von Strukturelementen für Dokumente, Beschriftung von Nicht-Text-Elementen, Untertitelung von Videos usw.
- Für bereits vorhandene Inhalte stellt der Aufwand, sie barrierefrei zu machen, zum Teil eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Ältere, nicht verwaltungsrelevante Dokumente (vor September 2018 veröffentlicht) und Multimediainhalte (vor September 2020 veröffentlicht) sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
- Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Technischen Universität Wien liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2023 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Lernplattform mit dem Webzugänglichkeitsgesetz erfolgte in Form eines externen Accessibility Kurzchecks und Berücksichtigung der oben genannten offiziellen Dokumente zur Barrierefreiheit von Moodle.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Plattform werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung von Moodle behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Inhalten haben. Wir bemühen uns um individuelle Lösungen.
Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an support@tuwel.tuwien.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien, Österreich
Tel. +43 1 58801 0
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Zuletzt geändert: Mittwoch 7.November 2023